Oh là là...très chic à la parisienne...
DIE-SCHÖNSTEN-GUTE-LAUNE-ACCESSOIRES:
proudly present:
Lullabuy`s-Modetrends & Design:
alles sehr sorgfältig handgenäht!
SCARFLETTE:
aparte, witzige "Mädels-Schals" mit zarten Organzablüten:
als sommerleichter Seiden-Schal
mit handgenähter Organza-Seiden-Rosen-Blüte, ganz farblich auf den Stoff abgestimmt,
in schlichter Eleganz!
„Silky-Touch“ ein luftig – leichtes Unikat!Die kostbare Seide wirkt immer temperatur-ausgleichend
auch an kühlen Tagen sehr angenehm auf der Haut.
GENIAL EINFACH - EINFACH GENIAL
Der Schal sitzt perfekt, nichts verrutscht oder verschiebt sich...
Wer ihn einmal getragen hat…will ihn nicht mehr missen!TIPP: AUCH ALS MODISCHES ACCESSOIRE (ALS GÜRTEL) Z.B. AN EINER JEANS ZU TRAGEN!
GROSSE-SOLO-SCHMUCKBLÜTEN:
„gerade aufgebühte“, sorgfältig selbst handgenähte, mehrlagige „Rosenblüten“ mit mittiger Perlenzier setzen unverwechselbare Akzente in Mode & Design!
Die Rosen-Blütenanstecknadel ist das MODE HIGHLIGHT dieses Sommers schlechthin…interessant & immer wieder variabel verwendbar z.B. am klassischen Reverskragen - schwarzen Abendkleid - Shirt - Haarband (an Reif) – Armband (an Stoffband) - Gürtel – Tasche – Hut – Blazer- usw.
Phantasievoller Blütenschmuck mit versilberter Broschen-Nadel und Mode-Label „Lullabuy“, über und über mit bunten verstärkten Organza-Chiffon-Satin-Stoffblütenblättern und Perlen in den verschiedensten Formen mit vielen Blütenblätter-Lagen bestückt. Die von mir handgefertigten, robusten und doch zarten Blüten haben eine spezielle Rand-Fixierung.
ACHTUNG: TIERFREIER NICHTRAUCHER-HAUSHALT!
Hygienisch sauber, tadelloser Zustand!
Alle Schals kommen frisch aus der Reinigung!
BITTE BEACHTEN:
Sämtliche Namen, Entwürfe, Fotos und Ideen bezüglich der Krawattenschals unterliegen meinem Copyright und sind nicht ohne vorherige Erlaubnis zur weiteren Verwendung freigegeben (6.April 2009).
©by lullabuy
Meine Krawattenschal- Accessoires sind urheber- und geschmacksmusterrechtlich geschützt. Das ungenehmigte Kopieren oder Nachahmen ist gesetzlich verboten und stellt eine Straftat dar gemäß § 51 GeschmMG, Artikel 11 und 89 EG-GemGeschmacksmusterVO und §§ 106, 108a UrhG.