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waldmeister

Hallo , ich bitte hier als Käufer um Hilfe.
Habe mich schon an DaWanda gewandt,aber die wollen damit nichts zu tun haben.
Ich habe eine 75 Euro Truhe gekauft und musste leider von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen,da ich die Truhe nicht im Wohnbereich
aufstellen konnte. Sie hat entsetzlich nach altem Lack gestunken.
Wir haben die Truhe 3 Tage im Flur lüfeten lassen,aber der Geruch
ging nicht weg,es war einfach unerträglich!!!!
Habe 15 Euro Porto beim Kauf der Truhe überwiesen und die Truhe
auf eigene Kosten für 10 Euro zurückgeschickt,da ich dem Verkäufer
die Merkosten für das Strafporto ersparen wollte.
Allerdings habe ich jetzt nur die 75 Euro für die Truhe zurückbekommen. Auf den 25 Euro Porokosten bin ich sitzen geblieben.
Der Verkäufer sagt nun ich würde ihn schikanieren und mir würde die
Truhe halt nicht gefallen ...unsw.
Was soll ich denn jetzt machen?
Wie handhabt Ihr das?
Der Verkäufer handelt Geweblich,deshalb habe ich auch bedenkenlos
übers Internet einen doch schon recht großen Kauf getätigt.
Auserdem dachte ich über DaWanda abgesichert zu sein.
Habe mich auch schon Rat suchend an DaWanda gewandt,aber nur die Antwort bekommen ,man könne mir dazu nicht weiterhelfen,und mir weiterhin viel Spaß bei DaWanda gewünscht!!!!!!!
Mir ist der Spaß jetzt allerdings entgültig vergangen.
Ich habe mir hier nichts zu schulden kommen lassen,bin ich wirklich
als Käufer selbst verantwortlich,wenn ich eine Ware erhalte,die
nicht hinnehmbar ist???

waldmeister 31.10.2009 11:56

 
fun

Hallo!
Die Truhe wurde nicht extra für Dich hergestellt und personalisiert?

Dann hast Du ein 145tägiges Rückgaberecht und bei Warenwert über 45€ muß der Verkäufer das Porto tragen.

So ist zumnidest mein Wissenstand

Viel Glück!

fun 31.10.2009 12:00

 
immertreu-stoffe

Du muss Dich nicht einmal für die Rückgabe rechtfertigen, die Ware kann ohne Angabe von Gründen zurück gegeben werden. Das hat mit Schikane nichts zu tun, sondern ist Dein gutes Recht als Käufer. Und es ist wie fun es sagt, der VK muss die Portkosten tragen. Ohne Wenn und Aber.

immertreu-stoffe 31.10.2009 12:26

 
VintageBaer

rückgaberecht ohne gründe einen monat und ab 40 euro warenwert versandkostenfrei.. also, einfach mal den shop auf die eigenen agb hinweisen und eine frist zur überweisung der restsumme setzen.

VintageBaer 31.10.2009 12:28

 
RossAnd

Wenn er als gewerblicher Verkäufer angemeldet ist, so sollte er auch über die Konsequenzen eines Internethandels Bescheid wissen. Das die Kunden im Internet verbesserte Rechte haben als im freien Handel ist hinlänglig bekannt. Und das Rückgaberecht zählt hier dazu. Ich finde es sehr anständig und großzügig von Dir, dass Du das Rückporto übernommen hast. Denn das ist, wie hier schon erwähnt wurde, nicht nötig. Nun da der Verkäufer in solch unangebrachtem Maße reagiert, würde ich auch nicht mehr auf das Rückporto verzichten. Zumal es nichtin Ordnung ist, wenn der kunde noch des Schikanierens bezichtigt wird.
Also wirklich die Restsumme mit Fristdatum einfordern, ansonsten anzeigen. Handelskammer ist da glaube ich ein guter Ansatzpunkt.

Viel Erfolg
Rossi

RossAnd 31.10.2009 12:38

 
JOJAsWELT

<da fehlt es wohl erheblich an Einfühlungsvermögen für deine
Situation (verkäuferseitig),Waldmeister ich hoffe für dich alles wird gut
und ich denke Portokosten solltest du bei Rückgabe auch nicht aus eigener Tasche zahlen müssen ,10 Euronen sind ja auch kein Pappenstiel lg von joja

JOJAsWELT 31.10.2009 13:08

 
katze29

Schreibe den Verkäufer bitte noch mal an und weise auf deine Rechte als Internetkundin hin. Diese wurden oben ja ausreichend erläutert!

Letztendlich bliebe dir noch die Möglichkeit, die Portokosten einzuklagen! Die Gebühren für den Anwalt gehen dann auch zu Lasten des Verkäufers.

Ich staune über den grossen Unterschied der Versandkosten!
Der Verkäufer nimmt 25€ und du brauchtest nur 10€ ?
mmmmh ...

katze29 31.10.2009 14:16

 
meinKinderbett

Schließe mich mal Katze29 an, denn auch das war mein erster Gedanke.
Sehr seltsam... aber Du siehst, Du bist im Recht und ich finde Deine Idee, Dich hier zu melden richtig gut.

meinKinderbett 31.10.2009 15:30

 
Hasenfratze

Hallo Waldmeister,
was Du schilderst ist sehr ärgerlich.
Als Gewerbetreibender hat er doch AGB zum Untausch in seinem Profil. Schreibe ihn an und bleib hartnäckig. Außerdem würde ich ihm auch den Link zu dieser Diskussion schicken.
Ich finde es im Übrigen sehr anständig von Dir, den Namen des Händlers hier nicht gepostet zu haben - trotz der verständlichen Wut.
Liebe Grüße und viel Erfolg,
Silvia

Hasenfratze 31.10.2009 16:56

 
WildeWebe

@ Verkäufer Es sind 25€ Porto insgesamt. 15 € für die Hin- 10€ für die Rücktour. Die Kundin geht natürlich davon aus, das ihr 25 € Porto gutgeschrieben werden müssen.

@Waldmeister Damit hast Du natürlich vollkommen recht. Ich schließe mich ansonsten der Meinung der hier schreibenden Verkäuferinnen an und wünsche Dir vielGlück und starke Nerven.

WildeWebe 31.10.2009 19:14

 
waldmeister

Hallo zusammen,
vielen Dank erstmal für Eure Antworten.
Ich habe mich sehr gefreut!
Gerade bei einem für meine Begriffe doch großen Betrag,flattern einem
doch schon ziemlich die Nerven.
25 Euro sind für mich eine Menge Geld!!!!!!!!
Und da ich die AGBs des Verkäufers gelesen habe,war ich einfach auch
nicht gefaßt darauf,daß der Verkäufer das Portogeld einbehalten könnte.
Ich denke auch,das dieser Verkäufer sich nicht genügend informiert hat. Es ist leicht Gewerbe anzumelden,aber man muss halt dann auch wissen,wie man vorzugehen hat,wenn es eine Reklamation gibt.
Ich werde das so machen und dem Verkäufer eine Frist setzen.
Hoffe es wird sich doch noch klären.
Auf noch mehr Streit und Ärger habe ich keine Lust und keine Zeit!
Danke Euch allen!

waldmeister 31.10.2009 19:32

 
Nedra

Huhu - habe Dir dazu noch eine persönliche Nachricht geschrieben.
;-)

Nedra 31.10.2009 19:37

 
Frau-Uschinsky

Ich hoffe für Dich das sich das noch klärt.
Ist schon bissl doof, wenn man als Verkäufer nicht einmal seine eigenen AGB´s kennt.
Ich würde den Verkäufer einfach mal auf seine eigenen AGB´s hinweisen und wenn nötig den dazu gehörigen Abschnitt kopieren und schicken.

Ich finde es eine Frechheit dich dann auch noch so anzugehen. Es ist doch dein gutes Recht von deinem Wiederruf gebrauch zu machen.
Bei mir ist es bis jetzt noch nicht vorgekommen, aber falls es mal ein Thema sein sollte, was ich nicht hoffe, dann wird alles zur vollsten Zufriedenheit des Kunden getätigt! Das ist doch selbstverständlich.

Drück Dir die Daumen das alles noch gut klappt.

LG Melly

Frau-Uschinsky 31.10.2009 22:49

 
waldmeister

Mittlerweile glaube ich dann doch nicht mehr,dass der Verkäufer seine
AGBs nicht kennt. Da ich gesehen habe ,dass er auch bei Ebay im großen Stil verkauft und ein Kunde da auch aus dem selben Grund "ROT"
bewertet hat!

waldmeister 31.10.2009 23:15

 
der_naehbaer

aber mal ganz erhlich, die agb des shops sind sowas von klar und deutlich, eigentlich müßte dawanda da zur hilfe eilen und mal dem shop auf die finger klopfen und an die einhaltung der eigenen agb erinnern, denn es betrifft ja jeden käufer in diesem shop, dass er sowas erleben kann wie @waldmeister.. bei ebay macht man das nicht lange, dann wird man meheren beschwerden schon mal kritisch unter die lupe genommen. schade, dass es hier einfach so durchgeht.. ich würd dawanda nochmal anschreiben und nochmal auf die art und weise des betreffenden shops hinweisen, vielleicht reagieren sie ja beim zweiten mal. wie du schon schreibst, 25 euro sind wirklich viel geld.

der_naehbaer 01.11.2009 11:47

 
waldmeister

Wieso sollte DaWanda sich einsetzen?
Die haben verdient,das ist alles was zählt!

waldmeister 02.11.2009 16:17

 
katze29

Liebe Waldmeister

mmmh ... ich sehe das von 2 Seiten:
Angenommen du hättest eine Ladenpassage und vermietest dort an unterschiedliche Betreiber die Räumlichkeiten.
Nun beanstandet ein Kunde im Laden XY ein Produkt und es kommt zur Uneinigkeit. Dann würde im normalen Leben der Vermieter der Ladenpassage auch nicht einschreiten, oder?

Wenn dein Verkäufer den Storno in seiner Rechnung einträgt, werden ihm die Gebühren gutgeschrieben und dawanda verdient dann auch nichts!!

Das die Reaktion von deinem Verkäufer NICHT in Ordnung ist, haben ich und die anderen ja auch schon geschrieben.
Klage zur Not deinen Ausfall ein!
Da wird dich jeder Anwalt gern vertreten:-)

Was ich generell bei solchen Unzulänglichkeiten von dawanda mir wünschen würde, wäre folgendes:
Solche Shops im Auge behalten, bei Anhäufung von Kundenbeschwerden verwarnen und bei Häufung der Beschwerden den Shop schliessen! PUNKT!

katze29 02.11.2009 16:51

 
waldmeister

Ich bekomme aber von dem Vermieter einer Ladenpassage nicht dauernd Post wie von DaWanda .
Von wegen:Schau doch mal hier und kauf doch mal da!
Und ich bekomme vom Vermieter der Ladenpassge auch keine E-mail
mit den AGBs des Verkäufers zugeschickt, mit freundlichen Grüßen vom DaWanda Team,wenn ich was gekauft habe.
Dieses ganze "geduze" und ach was sind wir doch für eine tolle DaWanda Familie,läßt einen leider etwas blauäugig werden.

waldmeister 02.11.2009 17:54

 
dickespaulinchen

Das ist echt keine nette Geschichte, das.
Und ich muss Waldmeister beipflichten, Dawanda sollte als Betreiber der Plattform schon allein im eigenen Interesse dem Verkäufer auf die Füsse treten, schliesslich wollen die ja auch, daß hier zufriedene Kunden weiter einkaufen.
Und daß geduldet wird, daß ein Shop sich nicht an die Rechtslage hält finde ich auch nicht ok.
Frag doch nochmal nach, irgendwie würd ich das nicht so stehen lassen.
Gruß, Katharina

dickespaulinchen 02.11.2009 19:34

 
tueddelie

Hallo Waldmeister, die Portokostzenhöhe kommt aber glaub ich nicht ganz hin. Die 15€ für die Lieferung an dich musst du glaub ich selber tragen. Nur bei der Rücksendung musst du bezahlen. Isz ja bei O*** und co auch so. Selbst wenn ich alles zurücksenden kann, mit Retourenaufkleber, muss ich die Portokosten für die Lieferung an mich aber selber tragen.
Wenn ich mich hier aber irren sollte, lerne ich gerne dazu.

tueddelie 03.11.2009 07:44




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