Forum > Alles Andere > Petition zur Verpackgungsno...
glitzerwelt 25.11.2008 18:442324
glitzerwelt 26.11.2008 17:012449
perlenchris 26.11.2008 17:41habe auch unterschrieben
my-meerkat 26.11.2008 23:572488, das ist vermutlich der Endstand, auf meinem Rechner ist es jetzt 0:01 Uhr.
Mit den gesammelten offline-Unterschriften sollten an die 2600 zusammengekommen sein.
my-meerkat 27.11.2008 00:18Mein Dank geht auch nochmal an ALLE, die hier und an anderer Stelle so tatkräftig Werbung gemacht haben und natürlich an ALLE, die mitgezeichnet haben.
Jetzt warten wir die Entscheidung der parlamentarischen Prüfung ab.
Liebe Grüße
Doro
pastime 28.11.2008 07:59liebe doro,
wir haben dir zu danken!!
hoffe du konntest gut schlafen - aber wie du schon sagtest jetzt müssen wir warten
my-meerkat 28.11.2008 10:52Hallo Mel,
ich schlafe eigentlich immer gut ;-)
Liebe Grüße
Doro
kieselratte 10.12.2008 02:40wie lange werden wir denn vermutlich warten müssen??
liebste, müde und spätnächtliche Grüße vom Tinchen :-)
my-meerkat 10.12.2008 08:38Ich habe leider keine Ahnung. Scheinbar prüfen sie es ordentlich ;-) Ich habe nur einen Zwischenbescheid bekommen, dass die Prüfung noch andauert.
artimus 15.12.2008 14:24Darf ich mal kurz nachfragen was ist, wenn die sich mit ihrer Prüfung noch Wochen Zeit lassen? Werdet ihr dann eine Lizens erwerben, um auf der sicheren Seite zu sein? Ich bin verunsichert, wie lange ich warten kann, auf Abmahnung habe ich keine Lust.
kieselratte 16.12.2008 00:10Ja, stimmt, ab wann wird´s denn Ernst und wir müssen, ob wir wollen oder nicht, doch alles "legalisieren" und eine Lizenz kaufen/anmelden wie (und wo) auch immer...??
kaianja 16.12.2008 09:23Das ist ne gute Frage.
Ich finde es ja nett, dass man sich für 20 EUR bei.. hach, ich hab's vergessen, meine Nacht war so kurz... registrieren kann, das ist sogar noch okay, wobei ich garantiert nicht mehr als 5-10 EUR Material lizensieren lassen müsste.
Ich werde noch nichts lizensieren, wer weiß, ob es eine Kleinstgewerberegelung geben wird. Und ob.
Eine Frage stelle ich mir aber:
Was passiert mit meinem großen Stapel Umschläge, die ich hier schon liegen habe?
Muss ich mich, dort wo ich mich für die Verpackungen lizensieren lassen muss, auch mit Umschlägen eindecken?Sorry, wenn die Frage schon gestellt wurde. Habs nicht gefunden.
LG,
Kai Anja
my-meerkat 16.12.2008 09:45Leider gibt es keine Kleingewerberegelung, die Lizensierung bei Baehr ist am billigsten, ich hab sie vor ein paar Tagen gemacht.
Sonst müßt Ihr im Januar Euren Shop schließen. Es wird mit Sicherheit eine Abmahnwelle geben, da die lizensierten Shops bei den IHKs in einer "Positivliste" geführt werden und jeder, der da nicht drinsteht, schon mal "verdächtig" ist.
Ich denke nicht, dass das Gesetz zu unseren Gunsten geändert wird und gehört habe ich auch nichts mehr, die sind bestimmt schon alle in den Weihnachtsferien.
Die 23,80 tun erstmal nicht weh, aber sie sind einfach unsinnig und unnötig und man muß sie auch erstmal wieder durch einen Verkauf oder mehrere reinholen.
@kaianja: Du darfst, wenn Du diese Lizensierung hast, alles verwenden, wie bisher, mußt aber Buch führen über das Gewicht Deiner Verpackungen.
kaianja 16.12.2008 19:59Danke!
Dann beiße ich auch in den sauren Apfel und lizensiere meine Verpackungen.
*hach*lg,
Kai Anja
artimus 17.12.2008 16:52Ich besorg mir lieber auch ne Lizenz!
my-meerkat 17.12.2008 16:57Das werdet Ihr wohl leider alle müssen, denn ich fürchte fast, dass die das einfach aussitzen werden. Und wenn es denn doch ne Regelung geben sollte... naja, dann haben wir halt 23,80 in den Sand gesetzt.
my-meerkat 28.01.2009 16:18Ich habe gerade eine Mail vom BMU bekommen, Antwort auf eine Mail, die ich im Oktober (...) geschrieben habe. Und - nein - von der Petition gibt`s keine Neuigkeiten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre E-Mail zur 5. Novelle der Verpackungsverordnung (VerpackV)
Gerne möchte ich hierzu Stellung nehmen. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass es sich bei den folgenden Informationen nicht um eine Rechtsauskunft, sondern nur um eine allgemeine Auslegung der Verpackungsverordnung durch das Bundesumweltministerium handeln kann.
Die Entsorgung von Verpackungen wird primär durch die Verpackungsverordnung (VerpackV) geregelt. Ausführliche Informationen zur VerpackV finden Sie auf den Internetseiten des Bundesumweltministeriums (BMU) unter http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/verpackungsverordnung/doc/5882.php und unter http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/fb/verpackungen/doc/3218.php. Das BMU hat zudem für den Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK) unter http://www.dihk.de/inhalt/themen/innovationundumwelt/umweltberatung/verpackungv/index.html in einem Hintergrundpapier zahlreiche häufig auftretende Fragen zur Verpackungsverordnung beantwortet. Die 5. Novelle der VerpackV wurde am 04.04.2008 verkündet und ist mit ihren wesentlichen Änderungen zum 01.01.2009 in Kraft getreten. Somit ist Ihre Information, dass es noch einer Zustimmung der LAGA-Vollversammlung und der Umweltministerkonferenz bedarf nicht korrekt.
Bereits die bis zum 31.12.2008 geltenden Regelungen haben auch die Versand- und Internethändler umfasst. Die Händler waren nach § 6 VerpackV (alt) verpflichtet, die Rücknahme von Verkaufsverpackungen durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher zu gewährleisten. In der Warensendung und in den Katalogen war auf die Rückgabemöglichkeit hinzuweisen. Alternativ war die Beteiligung an einem der haushaltsnahen dualen Rücknahmesysteme möglich.
Die Novelle sieht nunmehr seit dem 01.01.2009 vor, dass Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, grundsätzlich bei einem dualen System zu lizenzieren sind. Eine Bagatellgrenze sieht die VerpackV hier nicht vor, da Herstellern und Vertreibern die abfallwirtschaftliche Produktverantwortung für ihre Verpackungen obliegt. Außerdem werden Hersteller und Vertreiber nach § 10 VerpackV verpflichtet, eine Vollständigkeitserklärung über die von ihnen in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen abzugeben und bei der IHK zu hinterlegen. Dabei folgt die Pflicht zur Abgabe und Hinterlegung einer Vollständigkeitserklärung der Lizenzierungspflicht. Zur Entlastung kleinerer Unternehmen von bürokratischem Aufwand sieht die VerpackV jedoch vor, dass die Vollständigkeitserklärungen grundsätzlich nur dann abgegeben werden müssen, wenn bestimmte Verpackungsmengen (80 t bei Glas, 50 t bei Papier, Pappe und Karton, 30 t bei den übrigen Materialarten) überschritten werden.
Hintergrund der Novelle ist, dass die bewährte haushaltsnahe Sammlung von Verpackungsabfällen zunehmend durch Hersteller und Vertreiber, die sich gänzlich oder teilweise ihrer Entsorgungsverantwortung entzogen haben (sog. „Trittbrettfahrer") gefährdet wurde. Dem soll entgegengewirkt werden.
Die Verpflichtung zur Lizenzierung der Verkaufsverpackungen trifft den Erstinverkehrbringer von mit Waren befüllten Verkaufsverpackungen. Wer bereits verpackte Ware erhält und diese lediglich weiter vertreibt, ist nicht Erstinverkehrbringer in diesem Sinne. Etwas anderes gilt für den Importeur verpackter Ware. Dieser bringt die Ware in Deutschland erstmals in Verkehr und ist insoweit lizenzierungspflichtig. Soweit es sich dagegen nachweislich um für den Export bestimmte Waren in Verkaufsverpackungen handelt, besteht keine Lizenzierungspflicht. Hinsichtlich der Entsorgung gelten hier die Bestimmungen des Empfängerlandes. Eine Lizenzierungspflicht trifft auch denjenigen, der verpackte Waren zusätzlich verpackt.
Verpackungsmaterial, das dem Transport von Waren dient und beim privaten Endverbraucher anfällt (insbesondere Versandpakete von Internet- und Versandhandel - einschließlich Direktvertrieb), ist als Verkaufsverpackung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 VerpackV, aber nicht als Serviceverpackung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 VerpackV einzustufen. Hierauf hat sich der zuständige Ausschuss der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) in seiner Sitzung am 29./30.10.2008 verständigt. Der Erstinverkehrbringer einer mit Ware befüllten Versandverpackung muss sich demnach für solche Verpackungen grundsätzlich an einem dualen System beteiligen.
Bereits vorlizenzierte, gebrauchte Verkaufsverpackungen bedürfen keiner erneuten Lizenzierung. Handelt es sich hingegen um andere Produkte, beispielsweise Zeitungen aber auch Verpackungen, die - wie Transportverpackungen oder Verkaufsverpackungen für den gewerblichen Bereich - keiner Lizenzierung bedürfen, gilt dies jedoch nicht. Es empfiehlt sich daher, die Frage der Vorlizenzierung jeweils mit den Bezugsquellen der gebrauchten Verpackungen nachweislich abzuklären.
Ich hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
TheCuteArmy 29.08.2009 08:34Es wird noch viel besser, ich habe gestern ein schreiben bekommen, dass das Duale System - der Grüne Punkt die den Mindestumsatz von 36,00 Eur auf 140,00 Eur im Jahr erhöht. Ich bin mit meinen Kosten vorher noch nicht mal auf 36,00 Eur gekommen und nun das! Ich habe dann da angerufen und die haben sich wohl vorher verschätzt, mit den Abgaben an die DIHK und das dürfen jetzt wir, gerade die Kleinen, ausbaden. Das ist echt ein Schlag ins Gesicht! Die Kollegin von der Hotline meinte dann das eine Klage gegen das Gesetz nötig wäre.
Hier das Mail, das ich bekam:
Sehr geehrte Frau Koch,
gem. §10 Abs. 7 der novellierten Verpackungsverordnung sind wir als duales System verpflichtet, die Kosten für Einrichtung und Betrieb der neu geschaffenen Hinterlegungsstelle zu tragen. Die erste Abrechnung des DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag), dem verantwortlichen Betreiber des Registers für die Hinterlegung der Vollständigkeitserklärung, hat jetzt jedoch gezeigt, dass die von uns zu erstattenden Kosten den mit Ihnen im Vertrag zur Beteiligung von Verkaufsverpackungen am dualen System von DSD vereinbarten Mindestumsatz bei Weitem übersteigen.
Dies ist einer der Gründe dafür, dass wir bedauerlicherweise die im Beteiligungsvertrag vereinbarte Mindestvergütung von derzeit 36,- Euro netto auf nunmehr 140,- Euro netto je Kalenderjahr anheben müssen.
Diese Anpassung findet ihre Grundlage in § 3 Abs. (2) des Vertrages zur Beteiligung von Verkaufsverpackungen und erfolgt mit Wirkung zum 01.01.2010. Wir weisen darauf hin, dass Sie aufgrund dieser Anpassung das Recht haben, den Beteiligungsvertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Inkrafttreten der Anpassung, hier also bis zum 31.10.2009, mit Wirkung zum 01.01.2010, schriftlich zu kündigen.
Wir bitten für diese Maßnahme um Ihr Verständnis und freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.
Für Rückfragen steht Ihnen unser Kundencenter unter der Durchwahl -955 jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Der Grüne Punkt -
Duales System Deutschland GmbH
Abteilung Vertriebppa. Dr. Markus van Halteren i. V. Stefan Bock
[CID2340965]
5559195Geschäftsführung: Stefan Schreiter (Vors.), Frank Mallet,
Dr. Edmund Stassen, Michael Wiener
Vorsitzender des Beirates: Reinhard Gorenflos
Amtsgericht Köln, HRB 57932Diese Information ist ausschließlich für die adressierte Person oder Organisation bestimmt und könnte vertrauliches und/oder privilegiertes Material enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten diese E-Mail. Das Kopieren oder die Weitergabe der E-Mail ist in diesem Falle nicht gestattet.
Aufgrund der technischen Gegebenheiten im Internet ist nicht ausgeschlossen, dass diese Nachricht auf dem Übertragungsweg von Dritten gelesen oder verfälscht wurde. Verbindliche Vereinbarungen bedürfen daher immer unserer schriftlichen Bestätigung.
SuAn-Bilder 02.09.2009 16:02Hallo, habe heute eine mail von Bähr bekommen:
Das Mengenentgelt und der Abrechungsmodus für die zu lizenzierende Menge bleiben in Art und Höhe wie 2009 bestehen. Auch der Mindestbetrag in Höhe von Euro 20,-- für die lizenzierten Mengen bleibt gleich. Es kommt jedoch pro Vertrag ein fester jährlicher Grundbetrag in Höhe von Euro 35,-- hinzu, der aber komplett zurück erstattet wird, wenn im Vertragsjahr auch Waren in Höhe von mind. 350,00 Euro von Bähr bezogen werden.
55,00 Euro sind immerhin noch günstiger wie 140,00 Euro beim Grünen Punkt
LG
Susanne

Previous